Verwaltungsleitung
Begleitung und Vertretung in der Öffentlichkeit

Die Verwaltungsleitung führt das gemeinsame Kreiskirchenamt und die Verwaltungsgeschäfte selbstständig im Rahmen der kirchlichen Ordnung, der Satzung des Verbandes sowie der Vorgaben der Geschäftsordnung und der staatlichen Gesetzgebung.
Sie hat die Geschäftsverteilungs- und Organisationsbefugnis für das gemeinsame Kreiskirchenamt, steuert die Personal- sowie Sachmittelausstattung und hat die Dienst- sowie Fachaufsicht über die Mitarbeitenden des gemeinsamen Kreiskirchenamtes.
Ergänzend verantwortet die Verwaltungsleitung die Beschlussvorbereitung und -ausführung für den Verbandsvorstand. Sie nimmt regelmäßig beratend an den Sitzungen des Verbandsvorstandes teil. Ferner berichtet die Verwaltungsleitung den beteiligten Synoden über die Arbeit der gemeinsamen Verwaltung, insbesondere über ihre Wirtschafts- und Personalführung.